Übersicht über die Zulassungsvoraussetzungen
Die vollständigen Regelungen finden sich in der Zugangssatzung.
Für den Zugang zum Studiengang gelten folgende Voraussetzungen:
1. Bachelorabschluss
Ein bestandener Bachelorabschluss in
- Ingenieurwissenschaften, wie Bau-, Umwelt-, Chemie- oder Bioingenieurwesen
oder
- Naturwissenschaften, wie Geoökologie, Umweltwissenschaften oder Geowissenschaften
oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt (drei Jahre Regelstudienzeit, 180 ECTS-Punkte).
2. Mindestleistungen
Durch den Bachelorabschluss nachgewiesene Kenntnisse in:
- Höherer Mathematik im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten
- natur- und ingenieurswissenschaftlichen Grundlagenfächern wie Physik, Chemie, Biologie, Mechanik und/oder Thermodynamik im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten
- Ingenieur-und/oder Naturwissenschaften wie Wasserwirtschaft, Wasserbau, Hydrologie, Siedlungswasserwirtschaft, Hydromechanik, Verfahrenstechnik derWasserbehandlung, Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, Geophysik, physische Geographie, Bodenkunde, Umweltsystemwissenschaften, Klimatologie und/oder Hydrometeorologie im Umfang von mindestens 12 Leistungspunkten
Fehlen bis zu drei Leistungspunkte, kann ggf. eine Zulassung unter Auflagen erteilt werden.
3. Englischkenntnisse
Ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (entweder a) internet-based TOEFL mit mindestens 90 Punkten; b) IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5, c) University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder d) UNIcert mindestens Stufe II.
entfällt Für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Sekundarschulabschluss oder Hochschulabschluss einer Schule bzw. Hochschule in den USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland brauchen keinen Nachweis.
Ebenso entfällt der Nachweis für Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss einer Hochschule innerhalb der EU/EWR oder in der Schweiz mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache. Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs muss im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein. Andere Bestätigungen über die Unterrichts- und Prüfungssprache werden nicht als Sprachnachweis akzeptiert.
Kann der Sprachnachweis bis zum Bewerbungsschluss nicht vorgelegt werden, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt erteilt werden, dass einer der akzeptierten Nachweise der ausreichenden Englischkenntnisse spätestens bei der Einschreibung vorgelegt wird.
4. Auswahl und Gespräch
Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Gespräch eingeladen, in welchem sie zeigen können, dass sie befähigt und motiviert sind, das Studium erfolgreich abzuschliessen (mehr zu Auswahl und Gespräch).